Drei Somalis tricksen Deutschland aus


Anfang Juni sorgte ein Berliner Gerichtsurteil wegen Zurückweisungen von drei Somaliern an der deutsch-polnischen Grenze für Schlagzeilen. Beim Versuch der unerlaubten Einreise, gab eine der drei Personen an, minderjährig zu sein. Polizeigewerkschaftler Teggatz auf EuroNews: „Es steht die Frage im Raum, ob die NGO „Pro Asyl“ die Somalierin beraten hatte, ihr echtes Alter zu verschleiern.“

Ein paar Tage später saß Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in der ARD-Talkshow Sandra Maischberger und versuchte erneut seine neue, harte Grenzpolitik zu verteidigen. Denn die Debatte über Zurückweisung dreier Asylbewerber, die aus Polen über Frankfurt/Oder einreisen wollten, hält derweil an.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hatte geurteilt, dass die Zurückweisung in einem Einzelfall, konkret von drei Somaliern, rechtswidrig war. Sie sind nun in Deutschland und werden nach Euronews-Informationen noch Mittwoch in einer Erstaufnahmeeinrichtung gebracht.

Das war geschehen: Die drei Somalis reisten im April 2025 über Belarus und Litauen nach Polen. Dort stellten sie aber noch kein Asyl. Am 2. und 3. Mai versuchten sie dann über den Fußweg nach Deutschland einzureisen. Auch bei diesen Versuchen stellten sie noch keinen Antrag auf Asyl.

Die Hilfsorganisation „ProAsyl“ war vor Ort an die deutsch-polnische Grenze. In einem Video sagte ein Vertreter dieser NGO: „Ich stehe hier vor der Bundespolizeistelle in Frankfurt/Oder. Da drin ist eine Person, die Opfer von Zurückweisung wird. Ich würde der Person anwältliche Unterstützung anbieten. Wenn die Person klagen möchte, würden wir klagen.“

Drei Somalis tricksen Deutschland aus - and der deutsch-polnischen Grenze
Drei Somalis tricksen Deutschland aus – and der deutsch-polnischen Grenze

NGO „Pro Asyl“ rät den Somalis, Falschangaben zu machen

Am 9. Mai 2025 begaben sich die drei Personen aus Somalia dann in einen Zug und wurden am Bahnhof Frankfurt/Oder von der Bundespolizei aufgegriffen. Die Züge dort werden fast ausnahmslos kontrolliert. Zudem befindet man sich am Bahnhof rechtlich definiert nun auf deutschen Boden. Alle drei forderten diesmal Asyl ein. Die Bundespolizei wies die Somalier zurück.

Mit Hilfe der Nichtsregierungsorganisation „ProAsyl“ setzten sich die Betroffnen dann zu wehr, stellten schriftlich einen Antrag. Bei diesem dritten Versuch einer nachträglich legalisierten Einreise hatte die Somalierin eine unbegleitete Minderjährigkeit angegeben, was rechtlich einen besonderen Schutz bedeuten würde.

Minderjährig oder nicht, alle drei angegebenen Identitäten der Somalier warfen Fragen auf. So war beispielsweise zu keinem Zeitpunkt erkennbar gewesen, dass die Antragstellerin in der Tat minderjährig sei. Die Echtheit der vorgelegten Geburtsurkunde lasse sich aufgrund der bloßen Übermittlung einer Fotokopie nicht überprüfen. Die vorgelegte Kopie weise jedoch mehrere Merkmale auf, die von amtlichen somalischen Urkunden abwichen.

Ein Insider der Bundespolizei sagte zu Euronews: „Das Dokument ist kein Dokument. Es ist die Fotokopie eines Dokumentes, das von den üblichen offiziellen Dokumenten aus Somalia abweicht, also auf eine klare Fälschung oder Verfälschung hindeutet.“

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